Die Europäische Kommission hat vorläufig festgestellt, dass Temu gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verstoßen hat. Im Zentrum der Kritik steht laut dem Statement der EU-Kommission die unzureichende Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit illegalen Produkten auf der Plattform.
Fehlende Risikoeinschätzung bei gefährlichen Produkten
Eine Analyse der Kommission, die unter anderem Mystery-Shopping-Verfahren einbezog, ergab, dass auf Temu zahlreiche nicht konforme Produkte angeboten werden. Besonders betroffen sind empfindliche Warengruppen wie Babyspielzeug und Elektronikartikel. Die Untersuchung zeigte, dass Temus Risikobewertung vom Oktober 2024 zu allgemein gehalten war und auf branchentypischen Angaben beruhte – konkrete Daten zur eigenen Plattform fehlten weitgehend.
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Konsequenzen bei Verstoß gegen Artikel 34 DSA
Sollte sich der Verdacht erhärten, könnte die Kommission eine offizielle Nichteinhaltungsentscheidung treffen. Diese würde Temu verpflichten, konkrete Maßnahmen zur Behebung der Missstände umzusetzen. Zudem droht dem Anbieter eine Geldstrafe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Auch eine verstärkte behördliche Überwachung ist vorgesehen, um die Einhaltung der Auflagen sicherzustellen.
Weitere offene Punkte der laufenden Untersuchung
Die Kommission prüft zudem, ob Temu gegen weitere DSA-Vorgaben verstößt. Dabei geht es unter anderem um die Verwendung süchtig machender Gestaltungselemente, mangelnde Transparenz bei Empfehlungssystemen sowie eingeschränkten Zugang zu Daten für unabhängige Forschungseinrichtungen.
Rechtliches Verfahren und Koordination mit Behörden
Temu kann nun Stellung zu den vorläufigen Ergebnissen beziehen und Einsicht in die Akten nehmen. Parallel dazu wird das Europäische Gremium für digitale Dienste konsultiert. Die ursprüngliche Untersuchung wurde bereits im Oktober 2024 eingeleitet und erfolgt in Zusammenarbeit mit nationalen Koordinatoren, Marktüberwachungsstellen, Zollbehörden sowie dem Verbraucherschutz-Netzwerk CPC.
Gesetz über digitale Dienste: Was Plattformen leisten müssen
Das DSA verpflichtet Online-Marktplätze zu Maßnahmen gegen illegale Inhalte. Dazu gehören unter anderem die Rückverfolgbarkeit von Händlern, transparente Empfehlungssysteme sowie Mechanismen zur Meldung und Überprüfung rechtswidriger Inhalte. Auch sogenannte dunkle Muster sind verboten. Ziel ist ein fairer und sicherer digitaler Binnenmarkt in der EU.


