Medienstaatsminister Wolfram Weimer verschärft seine Kritik an der zunehmenden Rolle von Künstlicher Intelligenz (KI) bei Google. Im Live-Podcast von ntv sprach er von einer tiefgreifenden Bedrohung für Medienvielfalt und demokratische Strukturen. Die Frage sei, ob man das, was Google derzeit mit seiner KI mache, „ernsthaft so laufen lassen“ wolle.
Google als Gatekeeper für Informationen
Konkret stößt sich Weimer an sogenannten KI-Überblicken /AI Overviews), die Google in seiner Suchmaschine prominent platziert – noch vor den klassischen Linklisten. Diese von KI generierten Zusammenfassungen basieren auf umfangreichen Datenbeständen, die Google laut Weimer „durch einen Raubzug über die komplette Informationslandschaft“ erlangt habe. Dies führe zu einer monopolartigen Konzentration und gefährde die Offenheit des Internets.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Ruf nach Regulierung und Zerschlagung
Bereits wenige Tage zuvor hatte Weimer im Podcast Berlin Playbook von Politico erklärt, es sei an der Zeit, über die Zerschlagung des US-Konzerns nachzudenken. Ihm gehe es nicht nur um wirtschaftliche Macht, sondern um eine fundamentale Gefahr für Meinungsbildung und Demokratie. Auch die Steuervermeidung Googles kritisierte er scharf: Der Konzern verdiene Milliarden in Europa, gebe aber „der Gesellschaft nichts zurück“.
Reaktionen aus der Branche
Viele Website-Betreiber berichten, dass durch Googles neue Übersichtsfunktion deutlich weniger Nutzer auf ihre Angebote gelangen. Das habe direkte Auswirkungen auf die Werbeeinnahmen. Google verteidigt das Vorgehen mit der Beliebtheit der Funktion bei Nutzern und verweist darauf, dass zahlreiche Quellen berücksichtigt würden. Die KI-Initiative sei zudem eine Reaktion auf den Druck durch aufstrebende KI-Konkurrenten, die ebenfalls auf direkte Antworten setzen.
EU in der Pflicht
Weimer sieht nicht nur Deutschland, sondern auch die Europäische Union in der Verantwortung. Zwar gebe es erste Fortschritte bei der Regulierung, doch seien diese nicht ausreichend. Man brauche eine schärfere Gangart – nicht nur im Wettbewerbsrecht, sondern auch in steuerlichen und datenschutzrechtlichen Fragen.


