Seit November 2023 stehen die Nutzer von Facebook und Instagram vor einer Wahl: Entweder sie zahlen mindestens 9,99 Euro im Monat oder sie akzeptieren weiterhin personalisierte Werbung. Dieses neue Abo-Modell von Meta hat bereits zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat nun ebenfalls eine Klage eingereicht, die sich gegen die datenschutzrechtlichen Praktiken des Konzerns richtet. Dabei geht es insbesondere darum, ob die Wahl zwischen Bezahlung und Datennutzung rechtens ist.
Ein vorheriges Gerichtsverfahren gegen Meta war bereits erfolgreich und betraf die Kennzeichnung der Bestellbuttons. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte fest, dass die Buttons auf den Webseiten und in den Apps nicht den deutschen Gesetzen entsprachen. Die aktuelle Klage der Verbraucherzentrale NRW zielt darauf ab, die freiwillige Einwilligung in die Datennutzung zu Werbezwecken zu untersuchen. Sie argumentiert, dass Nutzer nicht effektiv aus der Datensammlung „freikaufen“ können, da Meta weiterhin Daten für andere kommerzielle Zwecke sammelt und nutzt.
Meta behauptet, dass die Informationen während des Abos nicht für Werbezwecke verwendet werden, räumt jedoch ein, dass die Daten für andere Zwecke genutzt werden können. Dies inkludiert die Personalisierung von Inhalten und Forschungszwecke. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass die Nutzer nicht vollständig über die Datensammlung informiert werden und hinterfragt die Freiwilligkeit der Zustimmung unter diesen Umständen.
Die Einführung dieses Abo-Modells ist eine Reaktion auf langjährige Auseinandersetzungen mit europäischen Datenschutzbehörden. Obwohl Meta behauptet, sich den europäischen Vorschriften zu verpflichten, ist der Konflikt um Datenschutz und Nutzereinwilligung noch lange nicht beigelegt.