Im Streit um Entgelte für den Datentransport hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Urteil mit Signalwirkung gefällt: Meta muss rund 30 Millionen Euro an die Deutsche Telekom zahlen. Das Gericht wies damit die Berufung des US-Konzerns zurück und bestätigte im Wesentlichen ein früheres Urteil des Landgerichts Köln. Hintergrund ist ein Streit über Zahlungen für die Nutzung der Telekom-Netze durch Meta-Dienste wie Facebook, Instagram und WhatsApp.
Hintergrund: Datentransport über Telekom-Netze
Meta hatte bis 2021 für den Transport großer Datenmengen durch das Netz der Telekom gezahlt, stellte diese Zahlungen dann jedoch ein – trotz fortlaufender Nutzung. Die Telekom klagte daraufhin auf Zahlung. Das OLG Düsseldorf urteilte nun, dass die Telekom mit dem Transport von Meta-Daten eine eigenständige, werthaltige Leistung erbringe, für die ein Vergütungsanspruch besteht. Zahlungspflichtig sei die Meta-Tochter Edge Network, die für die technische Organisation des Datenverkehrs verantwortlich ist.
Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Köln Meta zur Zahlung von 20 Millionen Euro verpflichtet. Der nun vor dem OLG verhandelte Zeitraum war länger, daher erhöhte sich die Forderung auf rund 30 Millionen Euro.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Fair-Share-Debatte bekommt neuen Schub
Besonders relevant ist das Urteil vor dem Hintergrund der europäischen „Fair-Share“-Debatte. Netzbetreiber fordern seit Jahren, dass große US-Techkonzerne wie Meta, Google oder Amazon sich an den Kosten der Netzinfrastruktur beteiligen. Das Argument: Ohne leistungsfähige Netze könnten datenintensive Dienste gar nicht funktionieren. Die Tech-Konzerne wiederum entgegnen, dass ihre Angebote die Nachfrage nach schnellen Anschlüssen erst erzeugten und somit auch den Netzbetreibern zugutekämen.
Das Gericht stärkte nun klar die Position der Netzbetreiber. Auch kartellrechtlich sah es keine Anzeichen für einen Missbrauch durch die Telekom, da Meta über genügend Alternativen verfüge, den Datenverkehr über andere Netze zu leiten. Dass überhaupt Zahlungen von Meta an die Telekom flossen – was bei anderen Netzbetreibern nicht der Fall ist – erhält dadurch neue Relevanz.
Das Urteil könnte als Präzedenzfall für ähnliche Auseinandersetzungen in anderen EU-Ländern dienen. Auch wenn die Zahlungshöhe für Meta finanziell kaum ins Gewicht fällt, ist die Anerkennung einer generellen Zahlungspflicht ein starkes Signal in Richtung Netzpolitik.


