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Shein verliert Urheberrechtsstreit gegen Temu in Großbritannien

Die Apps Temu und Shein auf einem Smartphone dargestellt
Foto: Shutterstock / Ascannio

Key takeaways

Das Londoner Urteil beschäftigt sich vor allem mit der Verantwortung von Online-Marktplätzen für Inhalte externer Händler. Temu konnte sich im Rechtsstreit mit Shein durchsetzen und könnte bei möglichen Verstößen zudem von einem Haftungsprivileg für Vermittler profitieren.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Shein ist mit einer Urheberrechtsklage gegen den E-Commerce-Rivalen Temu vor einem Londoner Gericht gescheitert. Der Fast-Fashion-Anbieter wollte Temu für die Verwendung Tausender Produktbilder verantwortlich machen, die nach Angaben von Shein urheberrechtlich geschützt sind und von Händlern auf der Plattform des Konkurrenten eingesetzt wurden.

Wie die Nachrichtenagentur Reuters heute berichtet, wies die Richterin Kelyn Bacon wies die zentralen Argumente von Shein zurück. Das Urteil ist über den konkreten Streit hinaus relevant, weil es die Voraussetzungen betrifft, unter denen Online-Marktplätze für von Drittanbietern eingestellte Inhalte haftbar gemacht werden können.

Gericht sieht Temu als Vermittler

Shein hatte Temu vorgeworfen, in großem Umfang von eigenen Produktfotos profitiert und sich damit an den Angeboten des bereits etablierten Wettbewerbers orientiert zu haben. Den ursprünglichen Vorwurf, Temu selbst habe die Bilder vervielfältigt, verfolgte Shein im Prozess allerdings nicht weiter.

Eine wesentliche Rolle spielte dabei die technische Infrastruktur. Die betreffenden Server von Temu befinden sich außerhalb Großbritanniens, sodass eine mögliche Vervielfältigung der Bilder nicht im Vereinigten Königreich stattgefunden hätte.

Das Gericht sah zudem keine ausreichende Grundlage dafür, Temu die von Händlern vorgenommenen möglichen Rechtsverletzungen unmittelbar zuzurechnen. Die Plattform untersage ihren Händlern ausdrücklich, rechtsverletzende Inhalte hochzuladen.

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Haftungsprivileg könnte Online-Marktplätze stärken

Von besonderer Bedeutung ist die Einschätzung des Gerichts zur sogenannten Hosting Defence. Selbst wenn Urheberrechtsverletzungen nachgewiesen worden wären, hätte Temu sich nach Auffassung der Richterin auf dieses Haftungsprivileg berufen können.

Temu habe bei den betreffenden Angeboten lediglich als Vermittler fungiert. Nach den Feststellungen des Gerichts verfügte das Unternehmen weder über tatsächliche Kenntnis konkreter Verstöße noch über Informationen, aus denen entsprechende Urheberrechtsverletzungen offensichtlich hervorgegangen wären. Das Urteil könnte damit auch für andere Plattformbetreiber mit externen Händlern von Interesse sein.

Shein kritisiert Entscheidung

Shein verwies nach dem Urteil darauf, dass sein Eigentum an Tausenden der betroffenen Bilder nicht grundsätzlich bestritten worden sei und diese auf Temus Plattform erschienen seien. Das Unternehmen kritisierte insbesondere, dass Temu nach seiner Auffassung aufgrund der außerhalb Großbritanniens befindlichen Server einer Haftung entgangen sei.

Für Shein kommt die Niederlage zu einem wichtigen Zeitpunkt. Das Unternehmen strebt laut Reuters einen Börsengang in Hongkong mit einer Bewertung von mehr als 30 Milliarden US-Dollar an. Temu gehört zum chinesischen E-Commerce-Konzern PDD Holdings.

Rechtsstreit geht 2027 weiter

Mit der Entscheidung ist die Auseinandersetzung zwischen den beiden schnell gewachsenen Handelsplattformen nicht beendet. Die Unternehmen führen in mehreren Ländern juristische Verfahren gegeneinander, während sie zugleich auf internationalen Märkten um Kunden, Händler und Marktanteile konkurrieren.

In Großbritannien steht 2027 ein weiteres Verfahren an. Dabei soll über Temus wettbewerbsrechtliche Gegenklage gegen Shein verhandelt werden. Temu wirft dem Konkurrenten vor, Lieferanten durch Exklusivvereinbarungen gebunden und dadurch gegen Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben.

Das Londoner Gericht gab außerdem einer Gegenforderung Temus statt. Diese betrifft Schäden aus der Entfernung von Angeboten infolge einer von Shein erwirkten einstweiligen Verfügung bei Bildern, an denen Shein nach den Feststellungen des Gerichts keine Urheberrechte besaß.

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