Bei den diesjährigen Konsumgütermessen Ambiente, Christmasworld und Creativeworld in Frankfurt am Main hat das Hauptzollamt Darmstadt zahlreiche Verstöße gegen das Marken-, Design- und Patentgesetz festgestellt. Laut Zoll.de wurden 940 mutmaßliche Fälschungen sichergestellt und 31 Steuerstrafverfahren gegen Standbetreiber eingeleitet.
An den 31 Messeständen fanden Zollbeamte verdächtige Waren, darunter Reinigungssysteme, Stifte, Dosen, Gläser, Tonerkartuschen und Weihnachtskugeln. Die meisten sichergestellten Produkte stammten aus China, doch auch Aussteller aus Ägypten, dem Kosovo, Pakistan, Taiwan und der Türkei standen unter Verdacht, gefälschte Artikel anzubieten.
Die Kontrollen erfolgten durch zehn Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Darmstadt, die von Vertretern der betroffenen Markenunternehmen unterstützt wurden. Auf Weisung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurden vor Ort Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 32.000 Euro eingezogen.
Laut Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin des Hauptzollamts Darmstadt, sind sich viele Standbetreiber durchaus bewusst, dass sie gegen das Gesetz verstoßen. Neben erstmaligen Tätern wurden auch mehrfach Wiederholungstäter entdeckt. „Hier wird auch gerne mal Ware versteckt“, so Hipp-Clemens.
Zusätzlich zu den sichergestellten Produkten nahm der Zoll auch Kataloge und Katalogseiten mit, um zu verhindern, dass Kunden illegale Ware nachbestellen. „Nur so stellen wir sicher, dass keine gefälschte Ware in den Handel gelangt“, erklärte die Pressesprecherin.
Neben dem wirtschaftlichen Schaden durch Markenfälschungen, der bis hin zur Insolvenz von Unternehmen führen kann, sieht der Zoll auch erhebliche Risiken für Verbraucher. Oft entsprechen Fälschungen nicht den gängigen Sicherheits- und Qualitätsstandards und können gesundheitliche Gefahren bergen. Insbesondere, wenn gefälschte Prüfzeichen die Echtheit suggerieren, ist die Täuschung für Käufer schwer zu erkennen.
Während Vor-Ort-Kontrollen auf Messen besonders effektiv sind, weil Händler und Waren gebündelt an einem Ort zu finden sind, gestaltet sich der Kampf gegen Fälschungen im Onlinehandel schwieriger. Hier kann der Zoll nur eingreifen, wenn eine Bestellung bereits auf dem Weg ist und an der Grenze geprüft wird.