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Eingerissene EU-Flagge als Symbol für keine Einigkeit beim EU-Lieferkettengesetz
Foto: Günter / Pixabay

EU ringt um Lieferkettengesetz: Erneut keine Einigung erzielt

Lesezeit ca. 2 Minuten

Inmitten intensiver Diskussionen ist erneut keine Einigung über das EU-Lieferkettengesetz erzielt worden, vor allem durch den Widerstand der Bundesregierung, angeführt von der FDP. Die Notwendigkeit für eine Zustimmung von mindestens 15 Mitgliedstaaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, wurde nicht erreicht. Deutsche Wirtschaftsverbände, insbesondere der Mittelstand, begrüßen das Scheitern aufgrund befürchteter Überregulierung. Das Gesetz hätte von größeren Unternehmen verlangt, die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten zu garantieren, mit hohen Strafen bei Verstößen.

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Die Diskussionen um das EU-Lieferkettengesetz sind erneut ins Stocken geraten, da sich die EU-Staaten nicht auf eine gemeinsame Linie einigen konnten. Vor allem der Widerstand der Bundesregierung, angeführt durch die FDP, hat im zweiten Anlauf zu einer Pattsituation geführt. Deutschland hat sich Enthalten, was in dem Gremium als Nein-Stimme gilt. Eine Zustimmung hätte die Unterstützung von mindestens 15 Mitgliedstaaten erfordert, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Die Neuigkeit wurde in weiten Teilen der deutschen Wirtschaft und insbesondere vom Mittelstand mit Erleichterung aufgenommen. Auch Retail-News hatte kommentiert, dass die aktuelle Form nicht praktikabel ist. Der Widerstand gegen das Gesetz beruht hauptsächlich auf den umfangreichen Berichtspflichten, die es Unternehmen auferlegen würde. In Deutschland, wo Firmen bereits nationalen Vorschriften unterliegen, warnen Wirtschaftsverbände vor einer Überregulierung.

Die geplante Richtlinie hätte Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz über 150 Millionen Euro dazu verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten bei ihren Lieferanten zu gewährleisten. Bei Verstößen wären Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes vorgesehen gewesen. Die Diskrepanzen innerhalb der deutschen Ampel-Regierung, mit der SPD und den Grünen als Befürwortern und der FDP als Gegner, führten letztlich dazu, dass Deutschland sich in der Abstimmung enthalten musste.

Die Verhandlungen wurden weiter erschwert, als Versuche, Italien für eine Zustimmung zu gewinnen, scheiterten. Italien forderte weitreichendere Zugeständnisse, insbesondere in Bezug auf die EU-Verpackungsverordnung, die letztendlich nicht erfüllt wurden. Die Kritik an der erneuten Verzögerung kommt von allen Seiten, einschließlich der Grünen, SPD und CDU im Europaparlament. Die Befürchtung ist, dass ohne eine EU-weite Regelung ein Flickenteppich unterschiedlicher nationaler Vorschriften entsteht, der insbesondere deutsche Unternehmen benachteiligt.

Angesichts des gescheiterten EU-Lieferkettengesetzes steht nun dennoch die Forderung im Raum, das nationale Gesetz zu überprüfen und anzupassen, um den deutschen Mittelstand von übermäßigen Regulierungen zu entlasten und seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Gleichzeitig drängt die Zeit auf europäischer Ebene, denn eine Einigung muss vor der Europawahl im Juni erzielt werden, um das Gesetz überhaupt noch verabschieden zu können.

Mehr zu diesen Themen gibt es hier: Europa, Politik

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