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EU-Untersuchung zeigt zahlreiche irreführende Rabatte zu Black Friday

Frau mit mehreren Einkaufstüten mit Black Friday Schriftzug
Foto: Max Fischer / Pixabay

Key takeaways

Eine Untersuchung der Europäische Kommission zeigt: Rund jeder dritte Online-Händler nutzt irreführende Rabatte bei Black Friday und Cyber Monday. Verstöße betreffen vor allem falsche Preisvergleiche, versteckte Kosten und aggressive Verkaufstaktiken im E-Commerce.

Lesezeit ca. 3 Minuten

Eine neu veröffentlichte, europaweite Untersuchung zeigt erhebliche Mängel bei der Online-Rabattgestaltung rund um Black Friday und Cyber Monday. Laut Europäischer Kommission und nationalen Verbraucherschutzbehörden weist etwa jeder dritte Händler irreführende Preisnachlässe aus.

Untersuchung in ganz Europa: Häufig falsche Rabattangaben

Im Rahmen eines koordinierten Screenings überprüften Behörden aus 23 EU-Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen insgesamt 314 Online-Händler. Ziel war es, die Einhaltung der europäischen Verbraucherschutzvorschriften bei Rabattaktionen zu kontrollieren.

Die Analyse ergab, dass 30 Prozent der Händler gegen Vorgaben verstießen. Nach EU-Recht muss sich ein beworbener Rabatt auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen – was in 2025 auch vom Bundesgerichtshof richterlich bestätigt wurde. Viele Anbieter hielten diese Regel nicht ein und suggerierten größere Preisvorteile als tatsächlich vorhanden. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam bereits die Wettbewerbszentrale im vergangenen Winter.

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Problematische Verkaufstaktiken

Neben falschen Rabatten identifizierten die Behörden weitere kritische Praktiken. Mehr als ein Drittel der Händler versuchte, zusätzliche Produkte automatisch in den Warenkorb zu legen, teilweise ohne klare Zustimmung der Kunden.

Rund 34 Prozent nutzten Preisvergleiche, wobei in vielen Fällen unklar blieb, worauf sich diese beziehen. Zudem setzten 18 Prozent auf Drucktechniken wie künstliche Verknappung oder Countdown-Timer, die häufig als irreführend eingestuft wurden.

Versteckte Kosten und rechtliche Konsequenzen

Bei zehn Prozent der Anbieter wurden sogenannte „Tropfpreise“ festgestellt, bei denen zusätzliche Gebühren erst spät im Kaufprozess erscheinen. Solche Praktiken verstoßen ebenso gegen EU-Recht wie das Hinzufügen von Produkten ohne Zustimmung oder irreführende Preisangaben.

Die Untersuchung wurde im Rahmen des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz durchgeführt. Dieses koordiniert grenzüberschreitende Maßnahmen gegen Verstöße im EU-Binnenmarkt. Grundlage der Bewertung sind unter anderem die Preisangabenrichtlinie sowie Vorschriften zu unlauteren Geschäftspraktiken.

Die nationalen Behörden können auf Basis der Ergebnisse nun Maßnahmen gegen betroffene Unternehmen einleiten.

Black Friday: Vom US-Phänomen zum europäischen Rabattmarathon

Der Black Friday markiert traditionell den Auftakt des Weihnachtsgeschäfts und fällt auf den Freitag nach dem US-amerikanischen Erntedankfest. Ursprünglich ein rein amerikanisches Einzelhandelsereignis, hat sich der Aktionstag in den vergangenen zehn Jahren zu einem festen Termin im europäischen Handelskalender entwickelt. In Deutschland, Frankreich, Italien oder Spanien locken Händler Ende November mit teils massiven Preisnachlässen – längst nicht mehr nur stationär, sondern vor allem online.

Ergänzt wird der Aktionstag durch den Cyber Monday, der sich auf E-Commerce-Angebote konzentriert und die Rabattwoche vielfach verlängert. Viele Händler dehnen die Aktionen inzwischen zu „Black Week“- oder sogar „Black Month“-Kampagnen aus. Für Konsumenten entsteht dadurch der Eindruck eines Ausnahmezustands im Handel – mit hoher Preissensibilität und starkem Kaufimpuls.

Ökonomisch zählt der Black Friday mittlerweile zu den umsatzstärksten Tagen des Jahres. Insbesondere Elektronik, Mode, Haushaltsgeräte und Spielwaren verzeichnen deutliche Absatzspitzen. Gleichzeitig steigt der Wettbewerbsdruck erheblich: Händler müssen attraktive Angebote kommunizieren, ohne regulatorische Vorgaben zu verletzen. Mit der Verschärfung der EU-weiten Preisangabenregelungen – insbesondere der Verpflichtung, Rabatte auf Basis des niedrigsten Preises der vergangenen 30 Tage auszuweisen – ist der Spielraum für kreative Preisgestaltung deutlich kleiner geworden.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die aktuelle Untersuchung zusätzliche Brisanz: Gerade in einem Umfeld, das von hoher Werbeintensität, zeitlicher Verknappung und emotionaler Kaufdynamik geprägt ist, zeigt sich, wie anfällig Rabattaktionen für intransparente oder irreführende Praktiken sein können.

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