Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Digital Services Act (DSA) von der Online-Plattform Temu umfangreiche Informationen zu Händlern angefordert, die auf dem Marktplatz illegale Produkte anbieten. In einem am heutigen Tag versandten Request for Information (RFI) fordert die Kommission detaillierte Unterlagen und interne Dokumente von Temu an. Ziel ist es, einen umfassenden Einblick in die Maßnahmen zu erhalten, die das Unternehmen zur Eindämmung der Verbreitung illegaler Produkte und zur Minderung damit verbundener Risiken getroffen hat.
Der Fokus der Anfrage liegt auf den Mechanismen, die Temu implementiert hat, um den erneuten Auftritt verbotener Produkte zu verhindern und um Risiken für den Verbraucherschutz, die öffentliche Gesundheit und das Wohlergehen der Nutzer zu minimieren. Ein weiteres Interesse der Kommission gilt den Empfehlungsalgorithmen von Temu sowie den Risiken für den Datenschutz der Nutzer.
Temu wurde im Mai 2024 als sehr große Online-Plattform (VLOP) unter dem DSA eingestuft. Diese Klassifizierung verpflichtet Temu dazu, strenge Regelungen zu befolgen, die über die allgemeinen Anforderungen des DSA hinausgehen. So musste das Unternehmen beispielsweise bis zum 3. Oktober 2024 einen Risikobericht vorlegen, der die potenziellen Gefahren und Schwachstellen des Dienstes in Bezug auf illegale Inhalte, Datenschutz und Verbraucherschutz beleuchtet.
Bereits im Juni dieses Jahres hatte die Kommission eine RFI an Temu gesendet, um Informationen zu deren Einhaltung der DSA-Vorgaben einzuholen. Dabei ging es unter anderem um die „Notice and Action“-Verfahren zur Meldung illegaler Produkte, die Vermeidung manipulativer Interface-Designs (sogenannte „Dark Patterns“), den Schutz von Minderjährigen sowie die Transparenz der Empfehlungsalgorithmen und die Rückverfolgbarkeit von Händlern.
Temu hat nun bis zum 21. Oktober 2024 Zeit, um auf die jüngste Anfrage zu reagieren. Die Antworten werden entscheidend dafür sein, ob die Kommission weitere Schritte einleitet. Eine mögliche Konsequenz könnte die Eröffnung eines förmlichen Verfahrens nach Artikel 66 des DSA sein. Gemäß Artikel 74 (2) des DSA kann die Kommission zudem Bußgelder verhängen, falls die gelieferten Informationen falsch, unvollständig oder irreführend sind. Sollte Temu der Aufforderung nicht nachkommen, könnte die Kommission auch formelle Anordnungen erlassen, die gegebenenfalls mit Zwangsgeldern belegt werden.