Die EU-Kommission hat am Freitag mitgeteilt, dass TikTok sowie Meta mit seinen Plattformen Facebook und Instagram gegen zentrale Anforderungen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) verstoßen haben soll. Im Mittelpunkt der Kritik stehen mangelnder Datenzugang für Forschende sowie unzureichende Mechanismen zur Meldung und Moderation illegaler Inhalte.
Erhebliche Hürden für die Forschung
Laut Kommission erschweren Meta und TikTok den Zugang zu öffentlichen Plattformdaten für die wissenschaftliche Forschung. Trotz bestehender Vorgaben des DSA würden Forschende durch komplexe Prozesse und unvollständige Datensätze daran gehindert, fundierte Analysen durchzuführen. Dies behindert insbesondere Studien über die Verbreitung schädlicher oder illegaler Inhalte – auch in Bezug auf besonders schutzbedürftige Gruppen wie Minderjährige.
Die Kommission betont, dass Transparenz gegenüber Forschenden eine Grundsäule des DSA ist. Nur so könne die Gesellschaft die Auswirkungen digitaler Plattformen auf die öffentliche Gesundheit, Meinungsbildung und Sicherheit überprüfen.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Meldemechanismen bleiben undurchsichtig
Besondere Kritik übt die Kommission an Meta. Weder Facebook noch Instagram bieten laut EU-Kommission einen nutzerfreundlichen „Notice-and-Action“-Mechanismus zur Meldung illegaler Inhalte an. Stattdessen müssten Nutzer eine Reihe unnötiger Schritte durchlaufen, was den Meldeprozess verkompliziere und abschrecke.
Zudem wirft die EU Meta vor, sogenannte „Dark Patterns“ – also manipulative oder irreführende Interface-Gestaltungen – einzusetzen. Diese behinderten gezielt den Zugang zu wichtigen Funktionen und könnten zur Folge haben, dass illegale Inhalte länger online bleiben als zulässig.
Beschwerden über Inhaltsmoderation erschwert
Auch bei der Möglichkeit, Moderationsentscheidungen anzufechten, sieht die Kommission erhebliche Mängel. Facebook- und Instagram-Nutzer können derzeit keine Begründungen oder Beweise anfügen, wenn sie gegen Inhaltsentscheidungen Einspruch einlegen wollen. Das beeinträchtige die Fairness und Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens erheblich.
Die Feststellungen stützen sich auf eigene Erhebungen der Kommission sowie auf die Zusammenarbeit mit Coimisiún na Meán, der irischen Aufsichtsbehörde für digitale Dienste.
Rechtliche Konsequenzen drohen
Die betroffenen Plattformen haben nun Gelegenheit, Stellung zu den vorläufigen Ergebnissen zu nehmen und auf die Bedenken der Kommission zu reagieren. Sollten die Vorwürfe bestätigt werden, drohen empfindliche Sanktionen. So kann die EU eine Strafe in Höhe von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Parallel berät das Europäische Gremium für digitale Dienste über die nächsten Schritte. Ab dem 29. Oktober 2025 erweitert ein neuer delegierter Rechtsakt den Zugang zu nicht öffentlichen Plattformdaten, um die Transparenz und Kontrolle weiter zu stärken.
Teil laufender Untersuchungen
Die vorläufigen Bewertungen sind Bestandteil formeller Verfahren gegen Meta und TikTok im Rahmen des DSA. Weitere mögliche Verstöße befinden sich derzeit in Prüfung. Die Kommission betont, dass diese Untersuchungen unabhängig von laufenden Verfahren zur Einhaltung anderer EU-Vorschriften geführt werden.


