Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro je Stunde. Ein Jahr später folgt ein weiterer Schritt auf 14,60 Euro. Das Bundeskabinett hat damit die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, die auf der Einigung der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 basiert. Insgesamt entspricht das einer Lohnerhöhung von knapp 14 Prozent über zwei Jahre – die größte sozialpartnerschaftlich vereinbarte Anpassung seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.
Größte Erhöhung seit Einführung des Mindestlohns
Die erste Stufe sieht zum Jahresbeginn 2026 eine Anhebung um 8,42 Prozent auf 13,90 Euro vor. Anfang 2027 folgt die zweite Stufe mit einem weiteren Plus von 5,04 Prozent, womit der Mindestlohn auf 14,60 Euro steigt. Insgesamt ergibt das eine Steigerung von 13,88 Prozent. Die Bundesregierung übernimmt damit den Vorschlag der Mindestlohnkommission, in der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter paritätisch vertreten sind.
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Bas und Biadacz loben Kompromiss
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas bezeichnete den Beschluss als „wichtigen Schritt für mehr Gerechtigkeit“. Millionen Beschäftigte würden dadurch spürbar mehr für ihre Arbeit erhalten, während Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung bekämen. Auch der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Marc Biadacz, lobte die zweistufige Erhöhung als ausgewogen. Die Entscheidung zeige, dass sozialpartnerschaftliche Lösungen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten funktionieren – ohne politischen Eingriff.
Rund sechs Millionen Beschäftigte profitieren
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums profitieren rund sechs Millionen Arbeitnehmer von der Anhebung. Das Statistische Bundesamt hat in einer Schätzung im Juli rund 6,6 Millionen Arbeitnehmern geschätzt. Für viele von ihnen bedeutet dies eine spürbare finanzielle Verbesserung. Die Lohnerhöhung wurde einvernehmlich beschlossen, was angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Herausforderungen als bemerkenswert gilt.
Kritik aus Handel und Logistik: Sorge vor Wettbewerbsdruck und Jobverlusten
Trotz der einvernehmlichen Entscheidung innerhalb der Mindestlohnkommission gibt es deutliche Kritik aus der Wirtschaft. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnte im Sommer vor schwerwiegenden Folgen für den Einzelhandel. Die Branche befinde sich seit Jahren in einer angespannten Lage, eine Anhebung sei für viele Betriebe kaum zu stemmen. Besonders kritisiert der HDE den Verlust an Planungssicherheit und die aus seiner Sicht unzureichende Berücksichtigung betrieblicher Leistungsfähigkeit. Neben Preissteigerungen befürchtet der Verband einen Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit.
Auch der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) äußerte sich nach Bekanntgabe der Mindestlohnkommission kritisch. Die zweistufige Erhöhung sei ein „extrem harter Kompromiss“, der viele mittelständische Unternehmen vor ernsthafte Probleme stelle.
Die Logistikbranche teilt ebenfalls diese Sorgen. Gleich mehrere Verbände – darunter AMÖ, BGL, BPEX, BWVL und DSLV – sehen insbesondere das untere Lohnsegment belastet. Die Erhöhung des Mindestlohns könne in einer Phase wirtschaftlicher Schwäche zu Automatisierungsschüben, Tarifflucht und einem Rückgang einfacher Arbeitsplätze führen. .



