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Neue Regeln: So will der Staat Mobilfunk auf dem Land verbessern

Die Bundesnetzagentur verlängert Mobilfunkfrequenzen bis 2030. Die Betreiber müssen dafür Ausbaupflichten erfüllen, besonders im ländlichen Raum. Neue Regelungen sollen zudem den Wettbewerb stärken, insbesondere für den Neueinsteiger 1&1.

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Smartphone in einem Waldweg
Foto: Almada Studios / Pexels
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Die Bundesnetzagentur hat die Nutzungslizenzen für Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz übergangsweise um fünf Jahre verlängert. Die bis Ende 2025 befristeten Rechte bleiben damit bis 2030 gültig – allerdings unter strengen Versorgungs- und Wettbewerbsauflagen. Ziel ist eine bessere Netzabdeckung, insbesondere in ländlichen Regionen, sowie die Stärkung des Wettbewerbs.

Längere Nutzungsrechte zur Marktstabilisierung

Durch die Verlängerung sollen unterschiedliche Laufzeiten der Frequenzlizenzen angeglichen werden. Dies schafft Spielraum für ein späteres, breiteres Vergabeverfahren, bei dem mehr Frequenzspektrum gleichzeitig zur Verfügung stehen soll. So sollen Knappheiten vermieden und die Marktbedingungen stabilisiert werden. Zudem kann die Rolle des vierten Netzbetreibers 1&1 Mobilfunk GmbH besser berücksichtigt werden.

Ausbaupflichten für Netzbetreiber

Die Netzbetreiber erhalten die verlängerten Nutzungsrechte nur unter der Bedingung, ambitionierte Ausbauziele zu erreichen. Bis 2030 sollen mindestens 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands mit mobilen Datenverbindungen von mindestens 50 Mbit/s versorgt sein. In dünn besiedelten Regionen sollen bis 2029 mindestens 99 Prozent der Haushalte Zugang zu 100 Mbit/s erhalten. Darüber hinaus gelten Mindeststandards für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie Binnenwasserstraßen.

Die Betreiber müssen außerdem die Netzanbindung entlang von Bahnstrecken verbessern und sind verpflichtet, regelmäßig über Fortschritte beim Ausbau zu berichten.

Sonderregeln für Neueinsteiger 1&1

Ein zentraler Aspekt der Entscheidung ist die Berücksichtigung des Marktzugangs für die 1&1 Mobilfunk GmbH. Da das Unternehmen durch die Verlängerung zunächst keine eigene Frequenz ersteigern kann, wird es durch spezielle Regelungen gestärkt. Dazu gehören eine Roamingpflicht zugunsten von 1&1 im Netz von Vodafone sowie ein Verhandlungsgebot zur kooperativen Nutzung von Frequenzen unterhalb von 1 GHz.

Zudem muss Telefónica dem Neueinsteiger für die Dauer der Verlängerung Zugang zum Frequenzbereich bei 2.600 MHz gewähren. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass 1&1 trotz der Übergangsregelung wettbewerbsfähig bleibt.

Wettbewerbsfördernde Maßnahmen

Neben der Förderung von 1&1 sollen auch andere Diensteanbieter durch ein Verhandlungsgebot mit den Netzbetreibern profitieren. Die Bundesnetzagentur verpflichtet die etablierten Anbieter, mit sogenannten MVNOs diskriminierungsfrei über die Mitnutzung von Kapazitäten zu verhandeln.

Darüber hinaus kündigt die Behörde an, dass zukünftige Vergabeverfahren stärker nutzerorientiert gestaltet werden sollen. Geplant sind unter anderem realitätsnähere Versorgungsauflagen, die Mindestdatenraten mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit garantieren. Auch neue Modelle wie Negativauktionen für schlecht versorgte Gebiete sollen geprüft werden.

Perspektive: Vergabeverfahren ab 2030

Die eigentliche Neuvergabe der betroffenen Frequenzen soll in einigen Jahren gemeinsam mit weiteren Frequenzbereichen erfolgen, deren Lizenzen bis 2033 laufen. Dabei will die Bundesnetzagentur neben technischer Effizienz auch soziale Kriterien wie gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land stärker in den Fokus rücken.

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