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EU-Kommission bestraft X mit 120 Mio. EUR wegen Verstoß gegen Digitalgesetz

Grosses X Logo
Foto: Unsplash

Key takeaways

Die EU-Kommission hat X wegen Verstößen gegen den Digital Services Act mit 120 Millionen Euro belangt. Beanstandet wurden unter anderem das irreführende blaue Häkchen, mangelnde Werbetransparenz und fehlender Datenzugang für Forscher. Kritik kommt prompt aus den USA - und von der AfD.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die EU-Kommission hat gegen das soziale Netzwerk X eine Geldstrafe von 120 Millionen Euro verhängt. Der Vorwurf: Verstöße gegen zentrale Transparenzpflichten des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Die Entscheidung stellt die erste offizielle Sanktionierung auf Grundlage des im November 2022 in Kraft getretenen DSA dar.

Irreführendes Verifikationssystem unter Kritik

Im Fokus steht unter anderem das von X eingesetzte „blaue Häkchen“. Ursprünglich als Hinweis auf geprüfte Konten gedacht, können Nutzer diesen Status nun durch Bezahlung erwerben – ohne eine tatsächliche Identitätsprüfung. Nach Ansicht der Kommission stellt dies eine irreführende Designpraxis dar, die Nutzer in die Irre führt und sie potenziellen Betrügereien aussetzt. Obwohl der DSA keine Verifikationspflicht vorschreibt, verbietet er ausdrücklich, den Eindruck einer Überprüfung zu erwecken, wenn keine stattgefunden hat.

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Intransparente Werbebibliothek und blockierte Forschung

Kritik übt die Kommission auch an der Gestaltung des Werbe-Repositories von X. Dieses erfülle weder die Anforderungen an Transparenz noch an Barrierefreiheit, wie sie der DSA vorschreibt. Fehlende Angaben zu Anzeigeninhalten, Werbetreibenden sowie technische Hindernisse beim Zugriff würden den Zweck eines öffentlich einsehbaren Werbespeichers untergraben. Forschende und zivilgesellschaftliche Organisationen könnten so potenzielle Risiken wie Desinformationskampagnen oder irreführende Werbung nicht wirksam analysieren.

Darüber hinaus bemängelt die Kommission, dass X unabhängigen Forschern keinen angemessenen Zugang zu öffentlichen Daten gewährt. Dies betrifft etwa Scraping-Verbote in den Nutzungsbedingungen sowie bürokratische Hürden bei Anfragen. Auch hier sieht die Kommission einen klaren Verstoß gegen die Vorgaben des DSA.

Harte Kritik aus den USA – und von der AfD

Nach Bekanntgabe der EU-Entscheidung äußerten sich zahlreiche prominente Stimmen aus Politik und Gesellschaft kritisch. Die AfD-Politikerin Alice Weidel warf der Kommission vor, mit der Maßnahme Meinungsfreiheit einschränken zu wollen, und sprach von „Zensur“ und „Chatkontrolle“. Der bekannte US-Senator Marco Rubio sieht in der Geldstrafe einen Angriff auf amerikanische Tech-Plattformen und warnte vor einem „Zensurversuch gegen Amerikaner durch ausländische Regierungen“. Elon Musk, Eigentümer von X, unterstützte beide Aussagen mit dem Kommentar „100 %“ und repostete auch Frau Weidels Posting.

Fristen und weitere Schritte

X hat nun 60 Arbeitstage Zeit, konkrete Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes in Bezug auf das irreführende Häkchensystem vorzulegen. Für die Mängel im Werbespeicher und beim Datenzugang muss das Unternehmen innerhalb von 90 Arbeitstagen einen Aktionsplan einreichen. Anschließend wird dieser durch das Board of Digital Services bewertet, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung trifft und eine Umsetzungsfrist setzt.

Sollte X den Anforderungen nicht nachkommen, drohen weitere Sanktionen in Form von Zwangsgeldern. Die Kommission betonte, dass sie den Dialog mit X fortführen werde, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

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