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Handelsstreit: EU-Mitgliedstaaten billigen Gegenzölle gegen USA

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Als Reaktion auf neue US-Zölle auf europäische Stahl- und Aluminiumprodukte hat die EU am 9. April Handelsgegenmaßnahmen beschlossen. Die Mitgliedstaaten stimmten einem Vorschlag der Kommission zu, der die Einführung von Zöllen ab dem 15. April vorsieht. Die Maßnahmen könnten ausgesetzt werden, sofern eine faire Lösung mit den USA erzielt wird.

Gebäude der EU-Kommission in Brüssel
Foto: Dimitris Vetsikas / Pixabay
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Trotz Warnungen für eine weitere Eskalation im anhaltenden Handelskonflikt mit den Vereinigten Staaten, haben die EU-Mitgliedstaaten heute der Einführung von Vergeltungsmaßnahmen zugestimmt. Die nun von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Handelszölle richten sich gegen US-Importe und sind eine Reaktion auf die US-Entscheidung vom März, erneut Zölle auf europäische Stahl- und Aluminiumprodukte zu erheben.

Bereits ab kommender Woche treten die ersten Strafzölle zwischen zehn und 25 Prozent in Kraft. Betroffen sind zunächst unter anderem Harley-Davidson-Motorräder, Jeans und weitere Industrieprodukte. Die Gesamtsumme der betroffenen US-Waren beträgt rund 21 Milliarden Euro – weniger als der Wert der EU-Exporte, die von den neuen US-Zöllen betroffen sind.

Weitere Zölle auf Lebensmittel ab Mai

Die Maßnahmen sollen schrittweise ausgeweitet werden. Ab Mitte Mai sollen auch zahlreiche US-Lebensmittel mit Aufschlägen belegt werden. Dazu gehören Rindfleisch, Geflügel sowie Zitrusfrüchte wie Orangen und Grapefruits. Für Anfang Dezember sind zudem Zölle auf Nüsse und Sojabohnen vorgesehen. Ursprünglich geplante Abgaben auf amerikanischen Whiskey und Milchprodukte wurden hingegen vorerst nicht umgesetzt.

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EU zeigt sich verhandlungsbereit

Die Kommission sieht die US-Zölle als ungerechtfertigt an und verweist auf deren nachteilige Auswirkungen – nicht nur für die europäische und amerikanische Wirtschaft, sondern auch für den Welthandel insgesamt. Ziel der EU sei nach wie vor eine Verhandlungslösung, die ausgewogen und für beide Seiten vorteilhaft sei, betonte die Behörde.

Mit dem positiven Votum der Mitgliedstaaten ist der Weg nun frei für die Umsetzung der Maßnahmen. Nach Abschluss der internen Verfahren und Veröffentlichung des entsprechenden Rechtsakts werden die Zölle ab dem 15. April erhoben. Die EU behält sich vor, die Maßnahmen jederzeit auszusetzen, sollte es zu einer Einigung mit den USA über eine faire und ausbalancierte Lösung kommen.

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