Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie verstärkt seinen Druck auf Politik und Behörden, um gegen unlautere Praktiken von Herstellern aus Drittstaaten wie China vorzugehen. In einem aktuellen Positionspapier fordert der Verband schnellere und wirksamere Maßnahmen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Anbieter auf Online-Marktplätzen wie Shein und Temu einzudämmen.
Hauptgeschäftsführer Uwe Mazura kritisiert, dass täglich rund 400.000 Pakete aus Drittstaaten den deutschen Markt überfluten, wobei in Stichproben regelmäßig Verstöße gegen Produktsicherheitsstandards und gesetzliche Vorschriften festgestellt werden. „Europäische Hersteller, die rechtskonform arbeiten, werden durch diese ungleichen Bedingungen benachteiligt. Wir fordern daher verpflichtende Bevollmächtigte innerhalb der EU, die bei Verstößen haftbar gemacht werden können“, so Mazura.
Der Verband bemängelt, dass die aktuelle Gesetzeslage in der EU es Verbrauchern und Mitbewerbern nur erlaubt, gegen Online-Plattformen juristisch vorzugehen, während die eigentlichen Hersteller oft nicht belangt werden können. Diese Regelung verschaffe Herstellern aus Drittstaaten einen Wettbewerbsvorteil, da sie kein Prozessrisiko tragen müssten.
Das Positionspapier schlägt vor, dass Verbraucher und Wettbewerber zivilrechtliche Ansprüche direkt gegen die Hersteller geltend machen können, sofern diese einen Bevollmächtigten in der EU benannt haben. Sollte dies unterlassen werden, müsse die Haftung vollumfänglich auf die Plattformen übertragen werden.
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen seien schnelle Lösungen unerlässlich, so der Verband. Die Verfahren der EU gegen Online-Plattformen wie Temu seien oft langwierig, wodurch betroffene Unternehmen weiterhin geschädigt würden. Der Vorschlag des Verbandes sieht vor, dass durch klare Haftungsregelungen sowohl die Produktsicherheit als auch die fairen Wettbewerbsbedingungen gestärkt werden könnten.
Der Gesamtverband textil+mode, der bereits im Mai 2024 ein Sofortprogamm präsentiert hatte, betont, dass durch die verpflichtende Benennung eines Bevollmächtigten sowohl Verbraucherrechte als auch der faire Wettbewerb innerhalb der EU gefördert würden.