Die EU hat nach langen Verhandlungen und trotz der Enthaltung Deutschlands ein neues Lieferkettengesetz verabschiedet. Dieses Gesetz zielt darauf ab, große Unternehmen für Verstöße gegen Menschenrechte innerhalb ihrer Lieferketten zur Verantwortung zu ziehen. Insbesondere geht es um die Verhinderung von Kinder- und Zwangsarbeit außerhalb der EU. Das Gesetz verpflichtet betroffene Unternehmen darüber hinaus, ihre Geschäftsmodelle und Strategien in Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen zu bringen.
Die Entscheidung fiel nach intensiven Diskussionen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Deutschland enthielt sich, vor allem aufgrund der Bedenken der FDP, die eine stärkere Bürokratisierung und rechtliche Risiken für Unternehmen befürchtet. Die SPD und die Grünen unterstützten das Vorhaben hingegen.
Nach der Einigung im Dezember, fand das ursprüngliche Vorhaben zunächst keine Mehrheit, was zu einer Abschwächung der Regelungen führte. So wurden die Anforderungen auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Millionen Euro nach einer Übergangsphase angehoben. Zudem wurden Risikosektoren gestrichen, und die Bedingungen für Nicht-EU-Unternehmen, die einen signifikanten Umsatz in der EU generieren, spezifiziert.
Kritiker und Befürworter des Gesetzes äußerten sich unterschiedlich zu dieser Entscheidung. Während die FDP und Wirtschaftsverbände eine Überregulierung und negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit Europas befürchten, sehen die SPD, die Grünen und Menschenrechtsorganisationen darin einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung von Menschenrechten und faireren Wettbewerbsbedingungen.
Die EU-Richtlinie ist nun an das EU-Parlament zur endgültigen Zustimmung weitergeleitet worden, wo eine Mehrheit als wahrscheinlich gilt. Dies markiert einen wichtigen Moment in der europäischen Gesetzgebung, der weitreichende Folgen für die globale Wirtschaft und den Schutz von Menschenrechten haben könnte.