Die EU-Kommission hat Meta über ihre vorläufigen Erkenntnisse informiert, dass das „Pay or Consent“ Werbemodell gegen den Digital Markets Act (DMA) verstößt. Nach Ansicht der Kommission zwingt diese Wahlmöglichkeit die Nutzer, der Kombination ihrer persönlichen Daten zuzustimmen und bietet keine weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der sozialen Netzwerke von Meta an.
Online-Plattformen sammeln häufig persönliche Daten über eigene und Drittanbieterdienste hinweg, um Online-Werbedienste anzubieten. Aufgrund ihrer dominanten Position im digitalen Markt konnten Gatekeeper wie Meta ihren großen Nutzerbasen Bedingungen aufzwingen, die es ihnen ermöglichen, umfangreiche Mengen an persönlichen Daten zu sammeln. Dies verschafft ihnen laut der EU-Kommission potenzielle Vorteile gegenüber Wettbewerbern, die keinen Zugang zu solchen Datenmengen haben, und erschwert es, Online-Werbe- und soziale Netzwerbedienste anzubieten.
Gemäß Artikel 5(2) des DMA müssen Gatekeeper die Zustimmung der Nutzer einholen, um deren persönliche Daten zwischen verschiedenen Plattformdiensten zu kombinieren. Lehnen die Nutzer diese Zustimmung ab, müssen sie trotzdem Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative haben. Gatekeeper dürfen die Nutzung des Dienstes oder bestimmter Funktionen nicht von der Zustimmung der Nutzer abhängig machen.
Im November 2023 führte Meta als Reaktion auf die regulatorischen Änderungen in der EU ein binäres „Pay or Consent“-Angebot ein, bei dem die Nutzer von Facebook und Instagram in der EU zwischen einem kostenpflichtigen, werbefreien Abo oder dem kostenlosen Zugang mit personalisierten Anzeigen wählen müssen.
Die Kommission ist vorläufig der Ansicht, dass Metas „Pay or Consent“-Modell nicht den Anforderungen von Artikel 5(2) des DMA entspricht. Insbesondere bietet Metas Modell keine gleichwertige Alternative an, die weniger persönliche Daten der Nutzer verwendet. Zudem können die Nutzer ihr Recht auf freie Zustimmung zur Kombination ihrer Daten nicht ausüben. Auch die deutsche Verbraucherzentrale hatte bereits im April ähnliche Aspekte angemahnt und Klage eingereicht.
Um die Einhaltung des DMA zu gewährleisten, müssen Nutzer, die nicht zustimmen, Zugang zu einem gleichwertigen Dienst erhalten, der weniger ihrer persönlichen Daten für die Personalisierung von Werbung verwendet.
Im Laufe ihrer Untersuchung hat die Kommission eng mit den zuständigen Datenschutzbehörden zusammengearbeitet. Meta hat nun die Möglichkeit, seine Verteidigungsrechte wahrzunehmen, die Dokumente der Untersuchung einzusehen und schriftlich auf die vorläufigen Erkenntnisse zu antworten. Die Kommission wird ihre Untersuchung innerhalb von 12 Monaten ab Beginn des Verfahrens am 25. März 2024 abschließen.
Sollten die vorläufigen Ansichten der Kommission letztlich bestätigt werden, würde die Kommission feststellen, dass Metas Modell nicht mit Artikel 5(2) des DMA übereinstimmt. Bei Nichteinhaltung kann die Kommission Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Gatekeepers verhängen, bei wiederholtem Verstoß bis zu 20 %. Im Falle systematischer Nichteinhaltung kann die Kommission zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wie die Verpflichtung eines Gatekeepers zum Verkauf von Unternehmensteilen oder das Verbot des Erwerbs zusätzlicher Dienste im Zusammenhang mit der systematischen Nichteinhaltung.
Die Facebook-Muttergesellschaft hatte erst im Juni auf Drängen der irischen Datenschutzbehörde (DPC) die Einführung des KI-Assistenten in Europa gestoppt. Die DPC hatte im Namen der Landesbehörden gefordert, die Entwicklung entsprechender Modelle mit öffentlich zugänglichem Material von Facebook und Instagram zu verschieben. Hintergrund ist ein Streit über die Verwendung persönlicher Daten bei der Ausbildung von KIs.
Die Kommission will laut Pressemitteilung ihren konstruktiven Dialog mit Meta fortsetzen, um einen zufriedenstellenden Weg zur effektiven Einhaltung der Vorschriften zu finden.