ANZEIGE

ANZEIGE

Barrierefreiheitspflicht für Onlinehändler: Auch bevh warnt vor Abmahnungen

Barrierefreiheit Online Shop
Foto: RETAIL-NEWS / Made with AI

Key takeaways

Ab dem 28. Juni gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für alle Onlinehändler in Deutschland. Der bevh warnt vor rechtlichen Folgen bei Nichtbeachtung. Betroffen sind nicht nur Webshops, sondern auch Apps, E-Mails und Social Media.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Ab dem 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft. Onlinehändler in Deutschland stehen damit vor neuen gesetzlichen Anforderungen, die in ihrer Breite bislang häufig unterschätzt wurden. Eine Untersuchung von Google und Aktion Mensch von letzter Woche zeigt: Nur 30 Prozent der Online-Shops in Deutschland sind bislang barrierefrei. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) warnt nun eindringlich vor der Annahme, die Regelungen würden nur größere Shops betreffen.

Alle Onlinehändler sind betroffen – unabhängig von Größe oder Plattform

„Das BFSG gilt grundsätzlich für alle Händler – auch für kleine Anbieter, Händler auf Marktplätzen oder mit Nischensortiment“, betont Elisa Rudolph, Justiziarin des bevh. Ignorieren Händler die Vorschriften, drohen rechtliche Konsequenzen. Parallel entsteht derzeit eine Marktüberwachungsstelle der Länder, die die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen prüfen soll.

Anzeige

Gewinnen in der Plattform-Ökonomie

von Alexander Graf – der Leitfaden für Handelsentscheider
★★★★☆ 4,4 / 5 Sterne
Jetzt bei Amazon entdecken

Barrierefreiheit ist keine Einmalmaßnahme

Rudolph weist darauf hin, dass Barrierefreiheit kontinuierliche Anstrengungen erfordert: Technik entwickelt sich fortlaufend weiter, und was heute als barrierefrei gilt, kann morgen schon nicht mehr genügen. Die Anforderungen betreffen dabei nicht nur den Webshop selbst, sondern auch mobile Apps, Kundenkommunikation per Chat oder E-Mail sowie Aktivitäten auf Social Media.

Rechtliche Unsicherheiten und fehlende Praxishilfen

Zwar verweist das Gesetz auf bestehende technische Standards, doch bleibt es in vielen Punkten vage. Händler bemängeln insbesondere die fehlenden Detailvorgaben, wie Barrierefreiheit konkret umzusetzen ist. Trotz hoher Bereitschaft zur Umsetzung sorgen diese Unklarheiten für Verunsicherung.

Barrierefreiheit als Chance verstehen

Der bevh ruft zur Besonnenheit auf: Anstatt sich von der neuen Regulierung abschrecken zu lassen, sollten Händler die Barrierefreiheit als wirtschaftliche Chance begreifen. Eine barrierearme Website erhöht die Reichweite und zahlt auf die Kundenbindung ein – gerade mit Blick auf eine alternde Gesellschaft ein nicht zu unterschätzender Faktor.

Ähnliche Artikel

Must-read

ANZEIGE
JANGER E-Commerce
Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen.

Top-News

Sponsored

Sponsored