Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine überarbeitete Fassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Ziel ist es, die Rückgabe von Altgeräten für Verbraucher zu erleichtern und gleichzeitig das Brandrisiko durch falsch entsorgte Batterien zu senken. Besonders im Fokus stehen dabei Einweg-E-Zigaretten, deren Rücknahmepflicht deutlich ausgeweitet wurde.
Neue Informationspflichten und Sammelkennzeichnung
Händler sind nun verpflichtet, deutlich über die Rückgabemöglichkeiten von Elektro-Altgeräten zu informieren. Dafür ist laut Umweltbundesministerium im Eingangsbereich ihrer Verkaufsstellen das bundeseinheitliche Sammelstellenlogo gut sichtbar anzubringen. Außerdem muss bereits am Regal durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne ersichtlich sein, dass ein Produkt separat entsorgt werden muss.
Ein weiteres zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Verpflichtung, dass Elektro-Altgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal in Sammelbehälter eingelegt werden dürfen. Auf diese Weise sollen Batterien bei der Abgabe entnommen und gesondert entsorgt werden – ein Schritt, der das Risiko von Bränden deutlich reduzieren soll.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Rückgabe von Einweg-E-Zigaretten wird Pflicht
Ein besonderer Fokus liegt auf Einweg-E-Zigaretten: Ab dem 1. Juli 2026 sind auch Kioske, Tankstellen und sonstige Verkaufsstellen gesetzlich dazu verpflichtet, ausgediente Geräte zurückzunehmen – unabhängig davon, ob dort ein neues Gerät gekauft wird. Über diese Rücknahme muss vor Ort gut sichtbar informiert werden.
Bundesumweltminister Carsten Schneider betont, dass falsch entsorgte Einweg-Vapes eine reale Brandgefahr darstellen, insbesondere im Restmüll, wo beschädigte Lithium-Batterien Brände auslösen können. Auch gehe mit der Entsorgung im Hausmüll der Verlust wertvoller Rohstoffe einher. Deshalb sollen Vape-Shops und andere Verkaufsstellen nun stärker in die Verantwortung genommen werden.
Schon jetzt ist die Rückgabe von kleinen Elektroaltgeräten mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern bei Wertstoffhöfen, kommunalen Sammelstellen sowie im Lebensmitteleinzelhandel kostenlos möglich. Für größere Geräte gelten strengere Regeln, insbesondere im Hinblick auf die Rücknahmepflicht im Handel.
Ressourcenschutz im Fokus
Laut Branchenverband Bitkom lagern rund 200 Millionen alte Mobiltelefone ungenutzt in deutschen Haushalten. Mit der Gesetzesnovelle soll diese Ressourcenschatz gehoben werden – durch vereinfachte Rückgabemöglichkeiten und einheitliche Kennzeichnungen, die den Zugang für Verbraucher erleichtern. Die Maßnahmen sollen letztlich dazu beitragen, mehr Altgeräte dem Recycling zuzuführen und so Umwelt- und Ressourcenschutz voranzubringen.



