Update 26.08.2025, 20:20 Uhr: Otto hat sich mittlerweile zu den Produkten und der veranlassten Deaktivierung der Produkte geäußert. Der Artikel wurde entsprechend angepasst.
Der Hamburger Onlinehändler Otto sieht sich mit teils scharfer Kritik konfrontiert: Hintergrund ist das mittlerweile gelöschte Angebot von islamischen Kopfbedeckungen für kleine Mädchen im unternehmenseigenen Onlineshop. Insbesondere konservative und rechte Medien sowie mehrere Politiker kritisierten, dass Artikel wie Kinder-Hijabs oder Gebetskleider für Vorschulkinder überhaupt angeboten werden. Das rechtskonservative Online-Medium Apollo-News hatte zuerst über den Fund berichtet.
Sortiment mit religiösem Fokus
Im Otto-Onlineshop befanden sich mehrere Bekleidungsartikel, die sich speziell an muslimische Mädchen im Alter von etwa fünf bis acht Jahren richten. Dazu zählen unter anderem zweiteilige Hijabs inklusive Bonnet – also einem zusätzlichen Stoffeinsatz, der für einen festen Sitz sorgen soll –, sowie farbige Gebetskleider für Kinder. Ergänzt wird das Sortiment durch Gebetsteppiche, Korankapitel in dekorativer Gestaltung und Geschenksets mit religiösem Bezug.
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Kritik an Symbolik und Signalwirkung
In mehreren Medienberichten sowie in Beiträgen in den sozialen Medien wird der Vorwurf laut, das Tragen eines Hijabs in diesem jungen Alter sei Ausdruck politisch-islamistischer Ideologie und widerspreche westlichen Werten der Freiheit und Gleichberechtigung.
Die Kritik richtet sich dabei vor allem gegen das aus ihrer Sicht zu frühe Heranführen von Mädchen an ein religiös konnotiertes Bekleidungsideal. Der Kinder-Hijab stehe damit weniger für kulturelle Vielfalt als für eine Form von Frühsexualisierung und geschlechtsspezifischer Rollenzuweisung, die bereits im Kindesalter beginne.
Otto reagiert und löscht betroffene Produkte
Otto hatte die Artikel am Nachmittag, zunächst ohne Stellungnahme gelöscht. Wie aktuelle Screenshots zu entsprechenden Suchbegriffen zeigen, sind die Artikel, die von Partner-Händlern des Marktplatz-Modells stammen, nicht mehr zu finden.
In einer Stellungnahme gegenüber T-Online am Spätnachmittag äußerte sich Otto schließlich zu den Produkten: „Marktplatzpartner, die bei uns verkaufen, unterliegen einem umfangreichen Kriterien- und Auflagenkatalog, der unter anderem den Verkauf verbotener Artikel klar ausschließt. Der Verkauf beispielsweise von Gebetskleidern und Hijabs ist in Deutschland nicht verboten, weder für Kinder noch für Erwachsene.“ Jedoch lenkt der Sprecher ein und ergänzt: “ Wir haben dessen ungeachtet auf unserem Marktplatz die betreffenden Artikel vorübergehend deaktiviert, um intern zu klären, wie wir künftig mit religiösen Symbolen jedweder Art bei Produkten mit Bezug zu Kindern umgehen werden.“
Kritik als ein Spiegel gesellschaftlicher Spannungen
Der Fall zeigt exemplarisch, wie stark sich gesellschaftliche Debatten inzwischen im digitalen Handel widerspiegeln. Die Diskussion um religiöse Kindermode ist dabei weniger eine über Stoffe und Schnitte als vielmehr eine über Integration, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Normen.
Kopfbedeckung für junge Mädchen werden online vor allem von Spezialanbietern verkauft. Auch die asiatischen Plattformen Shein, Temu und AliExpress haben zahlreiche Hijabs im Angebot. Bei Amazon und eBay finden sich dagegen nur vereinzelte Kopfbedeckungen für junge Kinder.


