Die Europäische Kommission hat gegen Meta eine Geldbuße von 797,72 Millionen Euro verhängt. Grund ist der Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften, indem Meta seinen Online-Kleinanzeigendienst „Facebook Marketplace“ mit dem sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und andere Anbieter im Bereich der Online-Kleinanzeigen dadurch benachteiligt. Dies teilte die Kommission am 14. November 2024 in Brüssel mit.
Im Kern geht es darum, dass Meta, zu dem das soziale Netzwerk Facebook gehört, seinen Dienst Facebook Marketplace mit dem Hauptnetzwerk gekoppelt hat. Alle Facebook-Nutzer haben damit automatisch Zugang zum Kleinanzeigenbereich, der ihnen regelmäßig angezeigt wird – selbst, wenn sie dies nicht wünschen. Laut der Untersuchung der Kommission verschafft Meta dem Marketplace so einen Wettbewerbsvorteil, der anderen Anbietern von Kleinanzeigendiensten verwehrt bleibt. Dadurch könnten Konkurrenten effektiv vom Markt ausgeschlossen werden, da Facebook Marketplace einen Zugang zu Nutzergruppen besitzt, der sonst keinem anderen Anbieter in diesem Umfang möglich ist.
Zusätzlich wirft die EU-Kommission Meta vor, unfairen Druck auf andere Anbieter von Kleinanzeigendiensten auszuüben, die auf den Plattformen Facebook und Instagram Werbung schalten. Meta nutzt dabei Werbedaten externer Anbieter gezielt für den Vorteil des Facebook Marketplace, was eine Benachteiligung für konkurrierende Dienste darstellt. Diese Handlungsweise steht im Widerspruch zu Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbietet.
Neben der Geldstrafe verpflichtete die EU-Kommission Meta dazu, seine derzeitigen Verhaltensweisen einzustellen und vergleichbare Praktiken künftig zu unterlassen. Ziel sei es, faire Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure auf dem Markt der Kleinanzeigendienste sicherzustellen.
Die Höhe der Geldbuße wurde auf Basis der Schwere und Dauer des Verstoßes gegen das Kartellrecht festgelegt und soll eine abschreckende Wirkung erzielen. Die Einnahmen aus der verhängten Geldbuße fließen in den Gesamthaushalt der Europäischen Union, was im Folgejahr zu einer Reduzierung der Beiträge der Mitgliedstaaten führt.
Der Fall hatte im Juni 2021 mit der Einleitung eines förmlichen Verfahrens begonnen, und im Dezember 2022 folgte eine Beschwerdemitteilung an Meta. Auf diese reagierte Meta im Juni 2023, doch das Unternehmen konnte die Vorwürfe nicht ausräumen. Die EU-Kommission stellte klar, dass eine marktbeherrschende Position zwar erlaubt ist, jedoch nicht zur Ausschaltung des Wettbewerbs missbraucht werden darf. Unternehmen wie Meta tragen daher eine besondere Verantwortung, wettbewerbsfördernde Marktbedingungen zu gewährleisten.