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Bundeskartellamt: Amazon muss Preissteuerung auf Marketplace stoppen

Amazon Logo auf einem iPhone neben einem Macbook
Foto: Depositphotos

Key takeaways

Das Bundeskartellamt hat Amazon zentrale Preiskontrollmechanismen auf dem deutschen Marketplace untersagt und rund 59 Millionen Euro abgeschöpft. Die Maßnahme basiert auf neuen Missbrauchsregelungen im GWB und markiert einen Meilenstein in der Regulierung dominanter Digitalplattformen auf nationaler und europäischer Ebene.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Das Bundeskartellamt hat Amazon die Nutzung zentraler Preiskontrollmechanismen auf dem deutschen Marketplace untersagt und zugleich rund 59 Millionen Euro wirtschaftlichen Vorteil abgeschöpft. Der weltweit größte Onlinehändler steht damit erneut im Fokus der deutschen und europäischen Wettbewerbsbehörden.

Verdeckte Preislenkung auf dem Marketplace

Amazon tritt auf seiner Plattform in doppelter Funktion auf: Einerseits verkauft das Unternehmen selbst Waren über Amazon Retail, andererseits betreibt es mit dem Amazon Marketplace eine Plattform für Drittanbieter. Etwa 60 Prozent der über amazon.de verkauften Produkte stammen von externen Händlern – und genau diese standen im Visier automatisierter Preiskontrollmechanismen.

Diese Systeme griffen ein, wenn Amazon Preise als zu hoch einstufte: Angebote wurden dann entweder schlechter sichtbar oder vollständig entfernt. Die Folge: deutliche Umsatzeinbußen für Händler. Nach Auffassung des Bundeskartellamts greift Amazon damit unzulässig in die Preisgestaltung seiner Wettbewerber ein – und nutzt seine Marktmacht zum eigenen Vorteil.

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Neue Maßstäbe bei der Missbrauchskontrolle

Rechtlich stützt sich die Bonner Behörde laut Pressemitteilung auf mehrere Grundlagen. Neben § 19 GWB und Artikel 102 AEUV kommt erstmals § 19a GWB zur Anwendung – ein seit 2021 gültiges Instrument, das den Missbrauch von Marktmacht durch große Digitalunternehmen unterbinden soll. Zusätzlich bemängelt das Amt die Intransparenz der Preiskontrollverfahren: Händler konnten weder Regeln noch Auswirkungen nachvollziehen.

Bemerkenswert ist auch die finanzielle Dimension der Entscheidung. Erstmals nutzt das Bundeskartellamt die Möglichkeit, wirtschaftliche Vorteile aus unzulässigem Verhalten abzuschöpfen – pauschal, basierend auf einer gesetzlichen Vermutung. Die rund 59 Millionen Euro gelten dabei nur als Teilbetrag, da der Missbrauch laut Behörde noch andauert.

Europäische Abstimmung und weitere Folgen

Das Verfahren wurde eng mit der Europäischen Kommission koordiniert, insbesondere im Kontext des Digital Markets Act (DMA). Auch die Bundesnetzagentur war eingebunden, etwa im Hinblick auf Transparenzanforderungen nach der Platform-to-Business-Verordnung. Der Fall zeigt, wie eng Wettbewerbs- und Plattformregulierung inzwischen verzahnt sind.

Amazon kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Doch schon jetzt sendet der Fall eine deutliche Botschaft: Marktbeherrschende Plattformen müssen sich künftig auf deutlich strengere Maßstäbe einstellen.

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