Der Streit um das drohende Verbot von TikTok erreicht den Supreme Court der USA, nachdem das Unternehmen vor wenigen Tagen einen Notantrag eingereicht hatte. Das Gericht hat nun beschlossen, die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu prüfen, das TikTok ab Januar verbieten würde, sollte die Plattform nicht von ihrem chinesischen Mutterkonzern ByteDance verkauft werden.
Das Gesetz, das im April verabschiedet wurde, folgt auf Warnungen des US-Kongresses, TikTok stelle ein nationales Sicherheitsrisiko dar. Konkret wird befürchtet, dass die chinesische Regierung Einfluss auf Inhalte der App nehmen oder Nutzerdaten ausspionieren könnte. TikTok weist diese Vorwürfe entschieden zurück und betont, keine Verbindung zu staatlicher Einflussnahme in China zu haben.
Das auch aufgrund der enormen Reichweite von TikTok hoch umstrittene Gesetz sieht vor, TikTok aus den App-Stores von Google und Apple zu entfernen und Webhosting-Dienste zu verpflichten, den Betrieb der App zu unterbinden. Anbieter, die dies nicht umsetzen, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen. Ein Berufungsgericht hatte das Gesetz kürzlich bestätigt, was TikTok dazu veranlasste, den Supreme Court um eine Blockade des Verbots zu bitten.
Kritiker, darunter mehrere Rechtswissenschaftler, sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen das First Amendment, das die Meinungsfreiheit schützt. TikTok argumentiert, die Maßnahme sei eine beispiellose Einschränkung der Redefreiheit von 170 Millionen Nutzern in den USA.
Das Urteil des Supreme Court könnte weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit ausländischen Technologien und Datenschutz in den USA haben, womöglich weiter über TikTok hinaus. Eine Entscheidung wird nach den mündlichen Verhandlungen am 10. Januar erwartet, wenige Tage vor Ablauf der Verkaufsfrist.
Bis dahin bleibt zudem spannend, ob und wie sich Donald Trump positionieren wird. Während seiner ersten Amtszeit hatte Trump vergeblich versucht, TikTok zu verbieten. Zuletzt hatte er angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Plattform jedoch eher moderatere Töne angeschlagen.