Im Fall einer Werbeaussage des Modeanbieters Bonprix hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil zur Transparenz bei Verkaufsangeboten gefällt. Das Gericht stellte klar, dass auch der Kauf auf Rechnung als Verkaufsförderung gelten kann – mit entsprechenden Hinweispflichten.
Bonprix unterliegt Verbraucherzentrale im Streit um Werbeaussage
Auslöser des Rechtsstreits war eine Anzeige des zur Otto-Gruppe gehörenden Modehändlers Bonprix, die mit dem Versprechen eines „bequemen Kaufs auf Rechnung“ warb. Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisierte, dass der Hinweis auf eine notwendige Bonitätsprüfung fehlte und damit Verbraucher in die Irre geführt würden. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte die Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.
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EuGH erweitert Auslegung von Verkaufsförderung
Die Luxemburger Richter stellten fest, dass Angebote wie der Kauf auf Rechnung unter die besonderen Transparenzanforderungen der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken fallen können. Entscheidend sei, ob es sich um ein Verkaufsförderungsinstrument handelt, das durch zusätzliche Bedingungen – wie eine Kreditwürdigkeitsprüfung – eingeschränkt ist. In solchen Fällen müsse der Händler klar über diese Einschränkungen informieren.
Entscheidung nun beim Bundesgerichtshof
Ob Bonprix gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat, muss nun der BGH abschließend beurteilen. Während die Verbraucherzentrale Hamburg das EuGH-Urteil als Sieg für die Verbraucherrechte betrachtet, verweist Bonprix auf eine ihrer Ansicht nach angemessene Kommunikation im Jahr 2021.