Der chinesische Online-Modehändler Shein plant eine Börsennotierung in London, doch nun stellt sich ein Menschenrechtsverband gegen das Vorhaben, wie The Telegraph berichtet. Die Gruppe „Stop Uyghur Genocide“ kündigte an, eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung zu beantragen, falls die britische Finanzaufsicht (FCA) dem IPO zustimmt. Der Vorwurf: Shein könnte in seiner Lieferkette Baumwolle aus Zwangsarbeit der uigurischen Minderheit in China nutzen.
Shein bestreitet jeglichen Einsatz von Zwangsarbeit und betont, weltweit strenge Richtlinien in der Lieferkette einzuhalten. In einer schriftlicher Stellungnahme an britische Abgeordnete erklärte das Unternehmen laut Reuters, dass für den US-Markt nur Baumwolle aus genehmigten Regionen verwendet werde, die China explizit ausschließen. Unklar bleibt jedoch, ob diese Regelung auch für Produkte gilt, die in Großbritannien verkauft werden.
Die FCA hat sich zu laufenden oder geplanten Börsengängen nicht geäußert. Die Hürden für eine gerichtliche Überprüfung sind hoch. Ein ähnlicher Fall aus dem Jahr 2023 zeigt das: Die Umweltorganisation ClientEarth hatte gegen die Zulassung des Ölproduzenten Ithaca Energy geklagt, scheiterte jedoch vor Gericht.
Die USA und verschiedene Menschenrechtsorganisationen werfen der chinesischen Regierung vor, Uiguren in der Region Xinjiang systematisch zu unterdrücken, unter anderem durch Zwangsarbeit. Peking weist diese Vorwürfe zurück. Da Xinjiang rund 80 % der chinesischen Baumwolle produziert und global einen Anteil von 20 % hat, besteht für viele Textilunternehmen ein hohes Risiko, mit umstrittenen Lieferketten in Verbindung gebracht zu werden.
Shein plant den Börsengang in London in der ersten Jahreshälfte 2025 – sofern die britische Finanzaufsicht zustimmt. Die juristischen Herausforderungen könnten den Prozess jedoch verzögern oder zusätzlichen Druck auf die FCA ausüben.