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Digital Services Act (DSA): Eine ausführliche Erklärung der neuen EU-Regulierung

EU-Symbol und Schloß als Symbol für den Digital Service Act (DSA)
Foto: Harakir / Pixabay

Mit der Einführung des seit 17. Februar geltenden Digital Services Act (DSA) und des im Mai in Kraft tretenden Digital Markets Act (DMA) leitet die Europäische Union eine neue Ära der digitalen Regulierung ein. Die beispiellosen Rechtsakte zielen darauf ab, ein faireres, offeneres und sichereres digitales Umfeld zu schaffen, das sowohl die Rechte der Nutzer stärken als auch für einen gerechten Wettbewerb sorgen soll. Das Credo ist: Was offline illegal ist, muss auch online illegal und insgesamt besser kontrollierbar sein.

Der Digital Services Act (DSA): Ein neuer „Schutzschild“ für Verbraucher

Seit seiner Einführung vor wenigen Tagen soll der DSA die Art und Weise, wie digitale Dienste in der EU betrieben und kontrolliert werden, neu reguliert werden. Der Digital Service Act soll sicherstellen, dass Online-Plattformen – einschließlich Marktplätze, Kommunikationsforen und vor allem alle Soziale Medien – stärker für die von ihnen gehosteten Inhalte verantwortlich sind. Das Gesetz soll die Verbreitung von Falschinformationen eindämmen und verlangt von den Betreibern, transparente Mechanismen zur Meldung illegaler Inhalte einzuführen und effektive Maßnahmen zu deren Entfernung zu ergreifen. Zudem müssen sie ihre Algorithmen offenlegen, die für die Empfehlung von Inhalten an Nutzer verantwortlich sind, um den Einfluss von Desinformation und Online-Manipulation zu verringern.

Das neue europäische Regelwerk für digitale Plattformen gilt ab sofort auch für alle kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder einen Umsatz von größer 10 Millionen Euro. Neben klassischen Plattformen stehen nun auch Internetprovider, Hostinganbieter und Cloud-Dienste unter dem DSA. Große Tech-Konzerne wie Facebook, Google oder TikTok, die in der EU mehr als 45 Millionen Nutzer monatlich verzeichnen, unterliegen den Regelungen bereits seit dem letzten Jahr. Allerdings stößt die Durchführung bislang durchaus auf Schwierigkeiten.

Die wichtigsten Änderungen der strengeren EU-Regeln

Alle Plattformen sind nun verpflichtet, die Verwendung persönlicher Daten für Werbezwecke transparent zu machen. Der Einsatz besonders sensibler Informationen wie sexuelle Orientierung, politische Meinungen oder Religionszugehörigkeit für personalisierte Werbung ist ab sofort untersagt. Zudem ist jegliche personalisierte Werbung an Minderjährige verboten.

Durch den Digital Services Act erhalten Internetnutzer klar definierte Rechte, die es ihnen ermöglichen, sich gegen Onlineplattformen oder andere Nutzer zur Wehr zu setzen. Onlineplattformen sind verpflichtet, hierfür angemessene Beschwerdeverfahren einzurichten.

Auch das Verbot sogenannter „Dark Patterns“ wird im Zuge des DSA ausgeweitet. Dark Patterns sind manipulative Designs oder Prozesse, die Nutzer einer Website oder App zu einer Handlung überreden sollen. Sie werden häufig verwendet, um an persönliche Daten zu gelangen oder Abonnements und andere Verträge unterzujubeln. Bisher galt auch diese Regelung seit August 2023 bereits für große Plattformen. Allerdings kritisieren Verbraucherschutzorganisationen in Deutschland die zögerliche Umsetzung dieses Verbots und bemängeln, dass viele Plattformen die Regelungen zu Dark Patterns nicht ausreichend umsetzen.

Bislang nur Verwarnungen – ab sofort Geldbußen in Milliardenhöhe möglich

Die Europäische Kommission hat bereits letztes Jahr eine Reihe von Untersuchungsverfahren eingeleitet, konnte rechtlich jedoch bislang lediglich Verwarnungen aussprechen. Im Dezember hatte die EU-Kommission ein Verfahren nach dem DSA gegen die X, vormals Twitter, eröffnet. Gegen weitere große Onlinedienste, darunter Facebook und Google, sprach die Kommission erst im Januar Verwarnungen aus. Seit vergangenen Samstag stehen nun durch das neue Gesetz auch erhebliche Geldbußen im Raum, die bis zu 6% des Jahresumsatz betragen können.

Beispiel TikTok und der Schutz Minderjähriger

Als jüngstes prominentes Beispiel hat die Europäische Union eine formelle Untersuchung gegen TikTok eingeleitet, um dessen Einhaltung des Digital Services Act zu überprüfen, wie die Kommission in einer Pressemitteilung bekannt gab. Im Fokus der Untersuchung stehen der Schutz Minderjähriger, die Transparenz bei Werbung, der Datenzugang für Forscher sowie das Risikomanagement bezüglich suchterzeugender Gestaltung und Inhalte. Als große Plattform unterliegt TikTok bereits seit dem letzten Sommer zusätzlichen Anforderungen in Bereichen wie algorithmischer Transparenz und systemischen Risiken. Die Kommission wird nun ihre Informationsanforderungen an die Videoplattform intensivieren, um die vermuteten Verstöße zu untersuchen. Dies könnte auch Interviews und Inspektionen umfassen sowie die Aufforderung zur Übermittlung weiterer Daten.

Auf die Anfrage des renommierten Tech-Blogs Techcrunch nach einem Kommentar zur formellen Untersuchung, antwortete ein Sprecher von TikTok mit einer Stellungnahme: „TikTok hat als Vorreiter Funktionen und Einstellungen entwickelt, um Jugendliche zu schützen und Kinder unter 13 Jahren von der Plattform fernzuhalten – eine Herausforderung, mit der sich die gesamte Branche auseinandersetzt. Wir werden unsere Zusammenarbeit mit Experten und der Branche fortsetzen, um junge Nutzer auf TikTok sicher zu halten, und freuen uns nun darauf, der Kommission diese Arbeit ausführlich erläutern zu können.“ TikTok bestätigte den Erhalt eines Dokuments der Kommission, das die Entscheidung der EU zur Einleitung einer Untersuchung darlegt. Das Unternehmen gab ebenfalls an, auf alle bisherigen Informationsanfragen der Kommission geantwortet zu haben, allerdings noch kein Feedback zu seinen Antworten erhalten zu haben. Zudem erwähnte TikTok, dass ein früheres Angebot, bei dem interne Mitarbeiter für Kindersicherheit sich mit Vertretern der Kommission treffen sollten, bisher nicht wahrgenommen wurde.

EU-Recht und nationale Umsetzung: Bundesnetzagentur soll Überwachung durchsetzen

Der Digital Service Act gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass es einer nationalen Umsetzung durch die jeweiligen Mitgliedstaaten bedarf. Dennoch müssen zur Durchsetzung jeweils Behörden zur Überwachung und Durchsetzung des DSA bestimmt werden. In Deutschland wird hierfür die Bundesnetzagentur als Hauptregulator vorgesehen.

Kritik: Praktische Umsetzbarkeit und Bedenken hinsichtlich freier Meinungsäußerung

Die Umsetzung des Digital Services Act für kleinere Unternehmen könnte eine besondere Herausforderung darstellen. Theoretisch müssen nun alle Unternehmen ähnliche regulatorische Anforderungen erfüllen wie große Plattformen, was insbesondere in Bezug auf die Bereitstellung von Beschwerdeverfahren und die Einhaltung von Vorschriften zur Datenverwendung und -transparenz gilt. Gerade für kleinere Unternehmen existiert daher eine Notwendigkeit einer angepassten Unterstützung oder spezifischer Leitlinien, um eine faire und praktikable Umsetzung des DSA zu gewährleisten.

Laut der EU-Kommission sollen Mikro- und Kleinunternehmen jedoch Pflichten haben, die ihrer Fähigkeit und Größe angemessen sind – während gleichzeitig sichergestellt wird, dass sie verantwortlich bleiben. Darüber hinaus würden Mikro- und Kleinunternehmen, selbst wenn sie signifikant wachsen, von einer gezielten Ausnahme von einem Satz von Pflichten während einer Übergangszeit von 12 Monaten profitieren.

Ein kritischer Blick offenbart jedoch auch Bedenken hinsichtlich der freien Meinungsäußerung. Kritiker argumentieren, dass der DSA in seiner jetzigen Form die Meinungsfreiheit untergraben könnte, indem er zu stark von den Richtlinien und Praktiken der großen Technologieunternehmen abhängig ist. Es gibt Befürchtungen, dass die Gesetzgebung die bereits bestehenden Monopole dieser Unternehmen stärken und ihre Fähigkeit zur Überwachung und Kontrolle von Inhalten weiter ausbauen könnte. Zudem wird befürchtet, dass die Vorschriften zur Inhaltsmoderation zu einer vorsorglichen Zensur führen könnten, bei der Inhalte aus Angst vor hohen Strafen voreilig entfernt werden, was die freie Meinungsäußerung erheblich einschränken würde​​.

Weitere Regulierung: Digital Markets Act (DMA) tritt ab Mai 2024 in Kraft

Parallel dazu zielt der im Mai in Kraft tretende Digital Markets Act (DMA) darauf ab, allgemeine fairere Marktbedingungen zu gewährleisten, indem er die Macht der großen Online-Plattformen, der sogenannten „Gatekeeper“, beschränkt. Diese Gesetzgebung soll insbesondere Praktiken verbieten, die den freien Wettbewerb dadurch behindern, das eigener Dienste bevorzugt werden oder das Sammeln von Nutzerdaten über verschiedene Dienste hinweg geschieht, ohne den Nutzern eine Wahlmöglichkeit zu geben. Letzteres betrifft vor allem die weit verbreiteten Dienste von Apple, META und Google. Google hatte dazu bereits im Januar die neuen Wahlmöglichkeiten für Nutzer angekündigt.

Fazit: Ein neue Ära zur Regulierung des digitalen Raums in der EU hat begonnen

Die Europäische Union setzt mit dem Digital Service Act und dem Digital Markets Act neue Maßstäbe für die Regulierung des digitalen Raums. Diese Gesetze dürfen als Blaupause verstanden werden, um – so die Theorie – die digitale Landschaft zu zähmen und gleichzeitig Innovation und freien Wettbewerb zu fördern. Insgesamt stellen der DSA und DMA auf jeden Fall einen bedeutenden Schritt in Richtung einer gerechteren und sichereren digitalen Umgebung dar, die sowohl Verbraucher als auch kleine und mittlere Unternehmen schützt. Während ihre volle Wirkung erst mit der Zeit sichtbar werden wird, ist klar, dass sie das Potenzial haben, die Art und Weise, wie wir das Internet in Europa nutzen, grundlegend zu verändern.

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