ANZEIGE
Headquarter der ProSiebenSat.1 Media SE
Foto: ProSiebenSat.1 Media SE

Jochen Schweizer und mydays: Gericht ahndet Konzern wegen Gutscheingeschäften

Lesezeit ca. 2 Minuten

Das Ermittlungsverfahren gegen ProSiebenSat.1 und die Tochterfirmen Jochen Schweizer und mydays wegen Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz wurde mit einer Gesamtsumme von 3,9 Millionen Euro an Geldbußen beendet. Die Unternehmen kooperierten laut Staatsanwaltschaft umfassend, bildeten Rückstellungen und haben ihre Geschäftsmodelle in Abstimmung mit der BaFin angepasst.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die Staatsanwaltschaft München I und das Amtsgericht München haben das Ermittlungsverfahren gegen ProSiebenSat.1 Media SE und zwei ihrer Tochterunternehmen wegen Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) abgeschlossen. Im Zentrum der Ermittlungen standen die Gutscheingeschäfte der Tochterfirmen Jochen Schweizer GmbH und mydays GmbH.

Die verhängten Unternehmensgeldbußen summieren sich auf insgesamt 3,9 Millionen Euro. Konkret entfallen 10.000 Euro auf die ProSiebenSat.1 Media SE, 2,59 Millionen Euro auf die Jochen Schweizer GmbH und 1,3 Millionen Euro auf die mydays GmbH. Laut Staatsanwaltschaft zeigten alle beteiligten Unternehmen eine hohe Kooperationsbereitschaft und unterstützten die Ermittlungen durch die kontinuierliche Weitergabe interner Untersuchungsergebnisse. Diese Kooperation wurde bei der Höhe der Geldbußen zugunsten der Unternehmen berücksichtigt.

Die ProSiebenSat.1 Media SE hatte bereits zum 30. Juni 2024 Rückstellungen im unteren einstelligen Millionenbereich gebildet, um die finanziellen Auswirkungen des Verfahrens zu bewältigen. Durch die Zahlung der Geldbußen ist das Verfahren nun für alle betroffenen Konzerngesellschaften abgeschlossen.

In den Jahren 2022 und 2023 berichtete der Konzern ausführlich über die ZAG-relevanten Geschäftstätigkeiten von Jochen Schweizer und mydays. Bereits auf der Hauptversammlung im April 2024 hatten Vorstand und Aufsichtsrat über die Ergebnisse der internen Untersuchungen informiert. Seitdem wurde das Geschäftsmodell der betroffenen Tochterfirmen in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angepasst. Kunden können nun wieder das vollständige Angebot an Erlebnisgeschenken nutzen.

Martin Mildner, Finanzvorstand der ProSiebenSat.1 Media SE, erklärte: „Wir sind froh, das Ermittlungsverfahren zum ZAG abschließen und uns wieder auf das weitere Wachstum von Jochen Schweizer und mydays konzentrieren zu können. Gleichzeitig haben wir die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit unserer Governance-Systeme eingehend analysiert und auf dieser Basis wesentliche Verbesserungen umgesetzt.“ Ob das Unternehmen Regressforderungen gegen Dritte geltend macht, soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Die Ermittlungen gegen ProSiebenSat.1 und seine Tochtergesellschaften Jochen Schweizer GmbH und mydays GmbH wegen Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) haben ihren Ursprung in einer Whistleblower-Meldung vom Februar 2023. Diese Meldung führte zu internen Untersuchungen und einer engen Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin stellte im April 2023 fest, dass bestimmte vor dem 13./14. März 2023 ausgegebene Gutscheine von Jochen Schweizer und mydays eine Erlaubnis gemäß ZAG erforderten. Infolgedessen passten beide Unternehmen ihr Produktportfolio an, um den regulatorischen Anforderungen zu entsprechen.

Im Verlauf der internen Untersuchungen wurde bekannt, dass zwei ehemalige Vorstandsmitglieder von ProSiebenSat.1 ihre Pflichten im Zusammenhang mit dem Gutscheingeschäft von Jochen Schweizer mydays verletzt haben sollen. Dies führte zu weiteren internen Prüfungen und Überlegungen zu möglichen Schadensersatzansprüchen gegen die betroffenen Personen.

Die Staatsanwaltschaft München I leitete daraufhin ein Beobachtungsverfahren ein, um die Angelegenheit zu untersuchen. Parallel dazu wurden die internen Kontroll-, Risiko- und Compliance-Management-Systeme von ProSiebenSat.1 überprüft und verbessert, um zukünftige Verstöße zu verhindern.

Durch die enge Zusammenarbeit mit den Behörden und die Anpassung der Geschäftsmodelle konnten Jochen Schweizer und mydays ihr Angebot an Erlebnisgeschenken fortführen. Die Zahlung der Geldbußen in Höhe von insgesamt 3,9 Millionen Euro markiert den Abschluss des Verfahrens für alle betroffenen Konzerngesellschaften. ProSiebenSat.1 hat angekündigt, über mögliche Regressforderungen gegen Dritte zu gegebener Zeit zu informieren.

Mehr zu diesen Themen gibt es hier: E-Commerce, Payment, Recht

ANZEIGE

Retail-News empfiehlt

Drei Faktoren: Was zeichnet (wirklich) einen erfolgreichen Online-Shop aus?

Drei Faktoren: Was zeichnet (wirklich) einen erfolgreichen Online-Shop aus?

Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen.

Drei Faktoren: Was zeichnet (wirklich) einen erfolgreichen Online-Shop aus?

Drei Faktoren: Was zeichnet (wirklich) einen erfolgreichen Online-Shop aus?

Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen.

Top-News

Retail-News empfiehlt

Neueste Beiträge

Job-Empfehlungen

Retail-News empfiehlt

ANZEIGEN
Interesse an attraktiven Werbemöglichkeiten?
Als einziges Fachmedium, das in Deutschland ganzheitlich über Einzelhandel und alle handelsnahen Themen berichtet, bieten wir zahlreiche attraktive Werbemöglichkeiten zu Top-Konditionen.
Ob Dienstleistung, Software, Veranstaltung, Job-Gesuche oder mehr – auf Retail-News treffen hochwertige Anzeigen garantiert auf die richtige Zielgruppe.

Einfach Kontakt aufnehmen.